






Im Allgemeinen wird unter Compliance die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien sowie selbst gesetzten ethischen Standards verstanden. Der Begriff leitet sich vom englischen „to comply with“ ab und bedeutet so viel wie „einhalten“, „befolgen“ oder „mit etwas in Einklang stehen“. Compliance steht damit für verantwortungsvolles, regelkonformes und integres Handeln.
So wie unsere Mitarbeitenden täglich Verantwortung für die ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten übernehmen, soll das Compliance-Management-System Orientierung, Unterstützung und Sicherheit im beruflichen Handeln geben. Es dient als Leitlinie für ein respektvolles, transparentes und verantwortungsbewusstes Miteinander.
Verhaltenskodex
Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn wendet den Compliance-Verhaltenskodex der BBT-Gruppe an. Dieser enthält die wesentlichen Grundsätze und Regeln für integres Verhalten und ist für alle Mitarbeitenden verbindlich. Ergänzend werden spezielle Themen in weiterführenden Richtlinien geregelt.
Der Verhaltenskodex unterstützt die Umsetzung gemeinsamer Werte und Leitlinien, indem er klare Mindeststandards definiert, die im beruflichen Alltag Orientierung geben und Handlungssicherheit schaffen.
Eine rein formale Einhaltung des Verhaltenskodex entspricht dabei nicht unserem Anspruch. Vielmehr erwarten wir, dass die Grundsätze der Compliance im täglichen Handeln gelebt werden. Dies gilt in besonderem Maße für Führungskräfte, die ihrer Vorbildfunktion jederzeit gerecht werden müssen.
Hier geht es zum Complience-Verhaltenskodex.
Unser Compliance-Verhaltenskodex enthält die wesentlichen Grundsätze und Regeln für integres Verhalten der Mitarbeitenden aller Einrichtungen der BBT-Gruppe. Neben dem Verhaltenskodex werden spezielle Themen in Richtlinien geregelt. Der Compliance-Verhaltenskodex trägt zur erfolgreichen Umsetzung unserer Grundsätze und Leitlinien bei, indem er Mindeststandards setzt, die für alle Mitarbeitenden der BBT-Gruppe im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich sind.
Eine rein formale Einhaltung des Compliance-Verhaltenskodex wird unseren Ansprüchen jedoch nicht gerecht. Wir erwarten gegenseitig vielmehr, den Verhaltenskodex in der täglichen Praxis zu leben und umzusetzen. Das gilt in gleicher Weise für die Organe und Führungskräfte der BBT-Gruppe. Sämtliche Führungskräfte müssen stets ihrer Vorbildfunktion gerecht werden
Unser Compliance-Management-System
Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit prägen den verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen, die uns anvertraut sind. Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner dürfen darauf vertrauen, dass sie im Gemeinschaftskrankenhaus Bonn gut versorgt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, entwickeln wir unsere Behandlungs- und Betreuungsabläufe kontinuierlich weiter und arbeiten auf der Grundlage klar definierter Standards.
Ziel ist es, unsere Organisation stetig weiterzuentwickeln und Abläufe, Prozesse und Regelwerke regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern. So schaffen wir die Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Versorgung in allen Bereichen und stärken zugleich Sicherheit und Verlässlichkeit im täglichen Handeln.
Compliance bedeutet für uns darüber hinaus, organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen persönliche Integrität gelebt werden kann. Sie dient dem Schutz der uns anvertrauten Menschen ebenso wie dem Schutz der Organisation. Alle relevanten Abläufe werden auf ihre Rechtskonformität geprüft, möglichen Verstößen wird konsequent nachgegangen.
Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn wendet dabei das Compliance-Management-System der BBT-Gruppe an und orientiert sich an deren verbindlichen Standards und Regelungen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wir bekennen uns zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Dabei berücksichtigen wir die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und streben einen angemessenen Ausgleich ökonomischer, sozialer und ökologischer Interessen an.
Unser Handeln orientiert sich an allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität. Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards ist für uns selbstverständlich und in entsprechenden Grundsatzerklärungen verankert.
Wir sehen es als unsere Verantwortung an, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen – sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch, im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, innerhalb unserer Wertschöpfungs- und Lieferketten. Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfolgt im Rahmen der BBT-Gruppe, die hierüber regelmäßig und transparent berichtet.
Hier geht´s zur Grundsatzerklärung.
Damit mögliche Regelverstöße innerhalb unserer Einrichtungen aufgeklärt werden können, ist es wichtig, dass sie bekannt werden. Das Hinweisgebersystem der BBT-Gruppe bietet die Möglichkeit, potenzielle Verstöße vertraulich, anonym und ohne Risiko zu melden.
Oberste Priorität haben dabei der Schutz der Hinweisgebenden sowie ein faires und transparentes Verfahren für alle Beteiligten. Druck oder Benachteiligung gegenüber Hinweisgebenden oder Personen, die regelkonformes Verhalten fördern, werden nicht geduldet. Für betroffene Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, solange ein Verstoß nicht nachgewiesen ist. Jeder Hinweis wird streng vertraulich behandelt.
Grundsätze unseres Hinweisgebersystems.
Über das Hinweisgebersystem der BBT-Gruppe können ausschließlich Sachverhalte gemeldet werden, bei denen Mitarbeitende der BBT-Gruppe gegen geltende Gesetze oder Rechtsvorschriften sowie gegen institutionseigene Richtlinien, Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen verstoßen haben.
Für Meldungen mit anderem Inhalt oder für Beschwerden nutzen Sie bitte die am Ende dieser Seite genannten alternativen Anlaufstellen.
Bitte beachten Sie bei der Formulierung Ihres Hinweises, dass die Prüfung durch einen sachkundigen externen Dritten erfolgt. Dieser verfügt nicht über unternehmensinternes Wissen. Um eine sorgfältige Prüfung zu ermöglichen, ist es daher hilfreich, den Sachverhalt möglichst konkret zu schildern und zu erläutern, was Sie beobachtet haben oder auf welchem Weg Sie Kenntnis von dem möglichen Verstoß erlangt haben.
Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, erhalten Sie eine Hinweis-ID und vergeben ein individuelles Passwort. Mit diesen Zugangsdaten können Sie unter „Meine Meldung nachverfolgen“ jederzeit den Bearbeitungsstatus einsehen und über ein anonymes Postfach mit den zuständigen Mitarbeitenden der Meldestelle kommunizieren.
Bitte notieren Sie sich die Hinweis-ID unmittelbar und merken Sie sich Ihr Passwort. Rufen Sie das Postfach regelmäßig auf. Das anonyme Postfach lässt keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.
Optional können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. In diesem Fall erhalten Sie Benachrichtigungen zu Ihrer Meldung. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht zur direkten Kommunikation genutzt und nicht an den Empfänger der Meldung weitergeleitet.
Die Meldestelle prüft Ihren Hinweis zunächst auf Stichhaltigkeit. Sofern sich der Hinweis als begründet erweist, werden entsprechende Untersuchungen eingeleitet. Eine Kontaktaufnahme erfolgt – falls erforderlich – ausschließlich über das Hinweisgebersystem. Nach Abschluss der Prüfung erhält die BBT-Gruppe von der Meldestelle einen Maßnahmenvorschlag.
Gut zu wissen:
Als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber müssen Sie keine Sanktionen oder Nachteile befürchten. Bevor Maßnahmen ergriffen werden, die ein Offenlegen Ihrer Identität ermöglichen oder Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen könnten, wird vorab Ihr Einverständnis eingeholt. Ohne Ihre schriftliche Zustimmung werden keine entsprechenden Informationen weitergegeben.
Spätestens innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine abschließende Rückmeldung darüber, welche Maßnahmen auf Grundlage Ihres Hinweises geplant oder bereits umgesetzt wurden und aus welchen Gründen.